Ableismus
Diese Form der Diskriminierung richtet sich gegen Menschen mit einer Behinderung. Der Ableismus geht dabei von einem geistigen und physischen Standard des Menschen aus. Diesem vermeintlichen Standard werden demnach Menschen mit Behinderung nicht gerecht und werden daher als „minderwertig“ betrachtet. Neben der Ausgrenzung aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen, sehen sich Menschen mit einer Behinderung in ihrem alltäglichen Leben mit vielen Vorurteilen und Barrieren konfrontiert.
Dieses Vorurteil fußt auf der Überzeugung, dass es sich bei Menschen mit Behinderung um eine homogene und grundsätzlich defizitäre Gruppe handelt. Doch Behinderungen können sehr unterschiedlich sein und verändern sich auch. Das grundlegende Problem ist jedoch die Vorstellung, dass homogene Lerngruppen pädagogisch am sinnvollsten seien. Dieser Ansatz hält sich hartnäckig, obwohl inklusive Schulkonzepte – wie zum Beispiel in Finnland – große Erfolge erzielen. Die Kategorisierung in „behindert“ und „nicht-behindert“ spielt in diesen inklusiven Schulen keine Rolle mehr. Dort werden alle Schüler*innen als Individuen mit unterschiedlichen Potentialen wahrgenommen.
Generell gilt: Menschen sind nicht behindert, sie werden durch die Gestaltung der Infrastruktur behindert! Für viele behinderte Menschen ist die Bezeichnung „Mensch mit Behinderung“ eine neutrale Beschreibung eines Merkmals. Wichtig ist dabei jedoch das Wort „Mensch“. „Der/ die Behinderte“ reduziert die Person auf ein Merkmal und blendet alle anderen Eigenschaften dieser Person aus. Das gleiche gilt für Personenbezeichnungen wie „der/die Blinde“ oder „der/die Gehörlose“. Menschen besitzen die unterschiedlichsten Eigenschaften. Die Reduzierung einer Person auf ein Merkmal kreiert wiederum das Bild einer homogenen Gruppe von „Behinderten“, die es so gar nicht gibt.
Natürlich ist Leistungsfähigkeit generell kein Kriterium, an dem wir Gewerkschafter*innen Menschen messen. Dem geht generell eine kapitalistische Verwertungslogik voraus, die wir zutiefst ablehnen. Wir Menschen sind mehr als unsere Arbeitskraft!
Das Gegenteil ist sogar der Fall. Im Jahr 2018 hatten 60 Prozent der arbeitsuchenden Menschen mit Behinderung eine Berufsausbildung oder ein Studium erfolgreich abgeschlossen.
Das Wort „taubstumm“ wird von gehörlosen Menschen als diskriminierend und abwertend empfunden. Gehörlose Menschen sind nicht „stumm“ oder „taubstumm“, sondern können genauso wie Hörende sprechen. Sie nutzen dazu entweder eine Gebärdensprache oder eine Lautsprache. „Gehörlos sein“ bzw. Gehörlosigkeit sind neutrale Begriffe, die von vielen nicht-hörenden Menschen bevorzugt genutzt werden. Frag doch einfach nach, wie der oder die jeweilige Kolleg*in sich selbst beschreibt.
"Liliputaner" sind daumengroße Fabelwesen aus Jonathan Swifts "Gullivers Reisen" und „Zwerge“ haben ihren Ursprung in der nordischen Mythologie. Beide Fabelwesen gehören in das Reich der Märchen. Viele kleinwüchsige Menschen empfinden diese Bezeichnungen als diskriminierend. „Kleinwüchsig“ ist eine neutralere Eigenbezeichnung. Auch hier gilt es, die entsprechenden Kolleg*innen einfach zu fragen, welcher Begriff für sie oder er benutzt.
Viele Menschen mit Behinderung können für ihre Kinder sorgen. Die einen versorgen ihre Kinder allein oder mit Hilfe der Familie. Andere benötigen die Hilfe durch Eltern-Assistenzen oder erhalten Unterstützung in speziellen Wohn-Angeboten. Eine Behinderung ist kein Ausschlusskriterium für eine Elternschaft.
Das Recht auf Elternschaft und Kinder ist im Grundgesetz festgeschrieben. So besagt Artikel 3 Absatz 3 GG, dass niemand wegen einer Behinderung benachteiligt werden darf. Des Weiteren hat jeder Mensch, nach Artikel 2 GG, das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Das Recht auf Sexualität, Partnerschaft und Elternschaft zählt ebenfalls dazu. In der UN-Behindertenrechtskonvention ist das Recht auf Elternschaft von Menschen mit Behinderung festgeschrieben. Auch Deutschland hat diese Konvention unterschrieben und sich somit verpflichtet, aktiv gegen die Benachteiligung von Eltern mit Behinderung vorzugehen. Menschen mit Behinderung haben das Recht, frei und selbstbestimmt zu entscheiden, ob und wie viele Kinder sie haben wollen.