Hass gegen LGBTIQA+
LGBTIQA+ steht für „Lesbian, gay, bisexual, transgender, intersex, queer, asexual plus“/ lesbische, schwule, bisexuelle, transgeschlechtliche/ transgender, intersexuelle, queere und asexuelle Menschen und plus nicht erwähnte Personen, die sich nicht in eine der oben genannten sexuellen Orientierungen oder Geschlechtsidentitäten einordnen. Menschen aus dem LGBTIQA+ Spektrum erfahren in verschiedenen gesellschaftlichen, politischen, wirtschaftlichen und betrieblichen Bereichen Diskriminierung, Hass, Ausschluss und Gewalt. Dieser Hass geht von verschiedenen Akteur*innen aus, die die sexuellen Orientierungen und / oder die Geschlechtsidentitäten der jeweiligen Personen und Personengruppen ablehnen.
Sprache formt unsere Vorstellung von der Lebens- und Alltagswelt. Wenn immer nur die männliche Form (das generische Maskulinum) benutzt wird, dann stellen sich die meisten bei dem Wort Anwalt auch zunächst einen Mann vor. Und das wiederum hat Auswirkungen darauf, wer welchen Beruf ergreift und wie Kompetenzen wahrgenommen werden. Deshalb ist es wichtig, dass alle Geschlechter sichtbar gemacht werden.
Da vertritt selbst die Biologie mittlerweile einen anderen Ansatz. Demnach ist das biologische Geschlecht nicht einfach in zwei Varianten weiblich und männlich aufteilbar. Grundlage dessen ist, dass neben den primären Geschlechtsmerkmalen mehrere körperliche Ebenen relevant sind. Hormone, Chromosomen, innere Ausprägung der Geschlechtsorgane sind ebenfalls relevant, wenn es um das Geschlecht geht. Und auf allen Ebenen gibt es mehr als nur die zwei Varianten „weiblich und männlich“. Es gibt also keine biologische Definition, die alles festlegt. Geschlecht ist somit nicht anhand der rein körperlichen Erscheinung festlegbar.
Des Weiteren sucht sich niemand seine Geschlechtsidentität („soziales Geschlecht“) einfach aus. Es kann bisher nicht sicher gesagt werden, wie und wodurch sich die Geschlechtsidentität entwickelt. Doch jede Person weiß selbst am besten, welches Geschlecht und welche Geschlechtsidentität sie hat.
Der Begriff der „Frühsexualisierung“ ist ein alter Hut. Im 18. Jahrhundert wurde er genutzt, um die Selbstbefriedigung von Jugendlichen zu unterbinden und in den 1930er Jahren wurde der Begriff im Kontext der „Rassenlehre“ gebraucht. Auch heutzutage wird wieder behauptet, dass es der Unschuld und der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen schaden würde, wenn sie über Sexualität und ihre Vielfalt aufgeklärt werden. Auch Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, die sexuelle und geschlechtliche Vielfalt zu kennen. Es muss ein altersgemäßer und sensibler Umgang mit Sexualität stattfinden. Dazu gibt es mittlerweile jedoch genügend pädagogische Ansätze, die der Vielfalt gerecht werden. Für Heranwachsende ist es von großer Wichtigkeit, dass sie Wissen über Sexualität, Wünsche, Grenzen und sexuelle Handlungen verstehen und benennen können.
Bisexualität ist eine reale sexuelle Orientierung. Sie ist anderen sexuellen Orientierungen – wie der Homosexualität oder der Heterosexualität – ebenbürtig. Es ist natürlich, dass sich die sexuelle Identität im Laufe des Lebens auch weiterentwickeln kann. Deshalb lässt sich nicht das pauschale Urteil fällen, bisexuelle Menschen wären nur in einer Orientierungsphase. Und generell: Jede Person weiß immer noch selbst am besten, wen sie begehrt.
Vorweg: Asexualität ist nicht gleich Asexualität. Es gibt asexuelle Menschen, die verspüren keinerlei sexuelles Verlangen. Andere haben eine unterschiedlich stark ausgeprägte Libido und verspüren eine spontane sexuelle Erregung oder das Bedürfnis nach Masturbation. Es gibt durchaus auch asexuelle Menschen, die Sex haben.
Und generell: Jede Person spürt selbst am besten, ob sie ein Verlangen nach Sex hat oder eben nicht!
Um einen Menschen heilen zu können, müsste dieser erst einmal erkrankt sein. Homosexualität ist jedoch keine Krankheit. So strich die Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Jahre 1992 Homosexualität von ihrer Liste der psychischen Störungen. Trotzdem verdienen sich Anbieter*innen sogenannter Konversionstherapien mit ihren vermeintlich seriösen Angeboten eine goldene Nase. Solche Therapieansätze sind nicht nur falsch, sondern auch gefährlich. Die „Ergebnisse“ solcher „Therapien“ reichen von Ängsten und Depressionen bis hin zum Suizid. Daher warnen der Welt-Ärzte-Bund und der Deutsche Ärztetag vor diesen Angeboten. Sie weisen diese als menschenrechtswidrig und gesundheitsgefährdend zurück.
Jeder Mensch hat nach Artikel 2 GG das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Das Recht auf Sexualität, Partnerschaft und Elternschaft zählt ebenfalls dazu. Das Bundesministerium der Justiz hat zudem eine wichtige Studie mit dem Titel „Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften“ veröffentlicht. Sie kommt zum Schluss, dass Kinder von homosexuellen Paaren keinerlei Abweichung in ihrer Entwicklung aufweisen. Studien ergaben auch, dass die Mehrheit der Kinder keine Diskriminierung aufgrund ihres Familienhintergrundes erleben. Die Kinder, die diskriminierende Erfahrungen machen, werden von ihren Eltern gut aufgefangen und finden einen konstruktiven Umgang.