Notwendigkeit eines Schutzkonzeptes für die ver.di Jugend
Sexualisierte Gewalt kann in verschiedenen Kontexten der Jugendverbandsarbeit vorkommen. Der spezielle Rahmen der Jugendarbeit kann dabei sogar als besonderer Gefährdungsraum betrachtet werden, da sich Menschen in formalisierten wie nicht-formalisierten Hierarchieverhältnissen begegnen und sich dabei in einem stark selbstreferentiellen Sozialraum befinden. Als ver.di Jugend wollen wir mit einem Schutzkonzept einen Rahmen schaffen, der ein Bewusstsein für diese besondere Gefährdungssituation schafft und gleichzeitig genaue Aktions- und Kommunikationspläne für Fälle von sexualisierter Gewalt bestimmt. Der Fokus des Schutzkonzeptes liegt damit in der Prävention sexualisierter Gewalt, andere Gewalt- und Diskriminierungsformen werden über das Schutzkonzept nicht abgedeckt. Wir stellen bei sexualisierter Gewalt die Perspektive der Betroffenen in den Vordergrund. Betroffene sollen sicher sein können, dass sie ernst genommen werden, wenn sie sich aufgrund erfahrener sexualisierter Gewalt melden.
Als Jugendverband der Gewerkschaft ver.di organisiert die ver.di Jugend Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 27. Lebensjahr. Aktiv werden Jugendliche bei uns etwa ab dem 16. Lebensjahr, wobei der überwiegende Teil unserer aktiven Mitglieder zwischen 20 und 30 Jahren alt ist. In der Jugendarbeit von ver.di findet politische Willensbildung, Bildungsarbeit, (J)AV-Arbeit, (Jugend)tarif- und -kampagnenarbeit statt. Dafür organisieren wir Camps, Aktiventreffen und Seminare. Unsere demokratisch legitimierten Gremien und Konferenzen sind immer ein Ort der Gemeinschaft und der sozialen Interaktion.
Betreut werden die Aktiven von Gewerkschaftssekretär*innen im Bereich Jugend, die sich
in der Altersstruktur ungefähr im selben Bereich bewegen, mit einzelnen Abweichungen nach oben.
Es gibt drei Strukturebenen innerhalb der ver.di Jugend: Die Ebene der Landesbezirke mit einer Untergliederung in Bezirke sowie die der Fachbereiche. Die Fachbereiche und Landesbezirke werden von der Bundesebene unterstützt. Diese Engagementebenen sind ineinander verschränkt und viele Ehrenamtliche sind in mehreren Sphären unterwegs. In ver.di Jugend Vorständen – unabhängig von der Ebene – kommen junge Ehrenamtliche in regelmäßigen Abständen zusammen um gemeinsam Projekte und Arbeitsvorhaben zu gestalten. Des weiteren organsiert die ver.di Jugend Konferenzen, Aktiventreffen und ähnliche offene Veranstaltungen. Bei diesen Veranstaltungen kommen sich in der Regel eher unbekannte Aktive und auch interessierte (noch) Nicht-Mitglieder zusammen. Camps stellen hierbei eine besondere Situation dar, da teilweise in Zelten oder Bungalows übernachtet wird.
Ein weiterer Engagementraum in der ver.di Jugend ist die gewerkschaftliche Jugendbildungsarbeit. Hier wird im Peer-to-Peer Ansatz in Seminarkontexten Wissen vermittelt und Haltung erarbeitet.
Das Schutzkonzept gilt für ehren- wie hauptamtlich Aktive der ver.di Jugend.
Das Präventions- und Aktionsprogramm der ver.di Jugend auf der Bundesebene zum Schutz vor sexualisierter Gewalt ist in der Organisation bekannt und wird den ehren- wie hauptamtlich aktiven Kolleg*innen zur Verfügung gestellt. Einmal im Jahr findet eine Evaluation des Konzepts im Bundesjugendvorstand statt. Dazu wird eine Steuerungsgruppe gegründet. Diese Steuerungsgruppe besteht aus drei Personen aus dem Kreis der Landesjugendsekretär*innen sowie Bundesfachbereichsjugendkoordinator*innen, drei Personen aus dem Kreis der Teamenden auf Bundesebene und Personen aus dem amtierenden Bundesjugendvorstand. Die Steuerungsgruppe hat den Auftrag, die Evaluation des Schutzkonzeptes kontinuierlich zu begleiten, und dem Bundesjugendvorstand Vorschläge zur Verbesserung zu unterbreiten.
Notwendige Maßnahmen zur Prävention
Wie beschrieben liegt das Hauptaugenmerk des Schutzkonzeptes der ver.di Jugend auf der Prävention. Für eine gelungene Prävention muss sich in jedem Arbeitskontext mit dem Thema sexualisierte Gewalt auseinandergesetzt werden. Daher beinhaltet das Präventionsprogramm vier Schritte:
- Verständigung auf gewaltfreies Miteinander
- kontinuierliche Schulungen / Fortbildungen
- Bilden von Interventionsteams aus mindestens zwei Personen. Ab 30 Teilnehmenden soll das Interventionsteam aus mindestens drei Personen gebildet werden. Dabei soll auf ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen den Geschlechtern sowie haupt- und ehrenamtlichen Kolleg*innen geachtet werden.
- Durchführung der Risiko- und Gefährdungsanalyse vor Veranstaltungen
Selbstverständlich kann ein bundesweites Konzept nicht die Absprachen und Verabredungen des jeweiligen Arbeitszusammenhangs ersetzen. Dafür wird empfohlen, zu Beginn jeder Legislaturperiode oder Veranstaltungen gemeinsam Verabredungen zur gewaltfreien Zusammenarbeit zu treffen. Dies gilt auch bei Neukonstituierungen von Gremien.
Die Verantwortlichen jedes Veranstaltungsformats müssen vor der jeweiligen Veranstaltung eine Risiko- und Gefährdungsanalyse durchführen. Zur Unterstützung wird eine Muster-Checkliste für die Risiko- und Gefährdungsanalyse zur Verfügung gestellt. Diese Checkliste ist an das Schutzkonzept angehangen.
Diese Risiko- und Gefährdungsanalysen sollen sowohl:
- die Teilnehmendenstrukturen analysieren und prüfen, ob minderjährige Kolleg*innen angemeldet sind,
- risikoreiche Orte sowie Situationen von der Anmeldung bis zur Abreise identifizieren,
- einen Umgang mit Alkohol- bzw. Drogenkonsum besprechen,
- sowie Notfallkontakte für die Situation vor Ort eruieren.
Minderjährige Teilnehmer*innen haben einen erhöhten gesetzlichen Betreuungsanspruch, der während der gesamten Veranstaltung gewährleistet werden muss.
Damit das Präventions- und Aktionsprogramm gut umgesetzt werden kann, benötigt es kontinuierliche Schulungen sowohl der haupt- wie auch ehrenamtlich aktiven Kolleg*innen. Für hauptamtliche Kolleg*innen im Bereich Jugend gilt weiterhin, dass sie ein Führungszeugnis bei der Einstellung vorlegen müssen. Das Präventions- und Aktionsprogramm der ver.di Jugend zum Schutz vor sexualisierter Gewalt wird ein Teil der Trainee-Qualifizierung und wird dort mindestens einen Tag lang besprochen. Außerdem gibt es Angebote zur Prävention sexualisierter Gewalt im internen Weiterbildungsprogramm von ver.di. Auch beim bundesweiten Jugendsekretär*innentreffen wird es standardmäßig einen Punkt zur Prävention sexualisierter Gewalt geben, dort kann einmal zum Thema Prävention geschult werden und eine kollegiale Beratung initiiert werden.
Die Sensibilisierung zielt darauf ab, dass hauptamtliche Kolleg*innen:
- ein Grundwissen zur Problematik sexualisierter Gewalt erhalten,
- die Schutz- und Interventionsmaßnahmen der Organisation kennen,
- einen Umgang mit (Verdachts-)Fällen sexualisierter Gewalt haben,
- auch mit sexualisierter Gewalt im digitalen Raum umgehen können
Für die ehrenamtlichen Kolleg*innen wird das Thema in Gremiensitzungen regelmäßig aufgerufen. Dafür bestimmt jedes Gremium selbst, in welchem Turnus, mindestens jedoch einmal im Jahr. Unterstützend können Workshops für die Gremien durchgeführt werden. Für Teamer*innen in der ver.di Jugend gilt, dass in ihrer Teamer*innen-Ausbildung das Präventions- und Aktionsprogramm der ver.di Jugend zum Schutz vor sexualisierter Gewalt besprochen und ein Augenmerk auf die besondere Risikosituation in Bildungskontexten gelegt wird. Teamer*innen zeigen jährlich ihr erweitertes Führungszeugnis der hauptamtlich bildungsverantwortlichen Person vor. Bei vorhandenen Einträgen wird ein Gespräch zwischen teamender sowie hauptamtlich bildungsverantwortlicher Person geführt, um mögliche Hintergründe des Eintrags zu klären. Ein weiterer Teamendeneinsatz liegt danach im Ermessen der hauptamtlich bildungsverantwortlichen Person. Bei Einträgen von Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder Delikten gegen Minderjährige ist ein weiterer Einsatz ausgeschlossen.
Wenn das Präventionsprogramm nicht ausreicht und es zu einem Vorfall kommt, greifen die Aktionsund Kommunikationspläne des nächsten Kapitels. Es ist notwendig, dass diese vor jeder Veranstaltung von den verantwortlichen Personen durchgegangen werden, um im Notfall schnell reagieren zu können. Dazu ist es auch erforderlich, dass die verantwortlichen Personen im Notfall schnell reagieren können. Das bedeutet für den Konsum von Alkohol, dass die verantwortlichen Personen zu jeder Zeit ansprechbar und nüchtern sind. Die verantwortlichen Personen werden vor der Veranstaltung im Team benannt.
Nach einem Vorfall ist es wichtig, dass dieser dokumentiert und an den Bereich Jugend weitergegeben wird. Damit soll eingeschränkt werden, dass übergriffge Personen sich nach einer Tat konsequenzlos in einer anderen Engagementebene betätigen können. Dafür ist ein ehrlicher Austausch zwischen den Landesbezirken und Fachbereichen notwendig. Zu diesem Zwecke wird auch ein Austausch mit den DGB Schwestergewerkschaften und der DGB-Jugend angestrebt. Die Daten der betroffenen Person werden dabei anonymisiert.
Wir unterscheiden bei Vorfällen in drei Kategorien:
Grenzüberschreitend
- ohne Absicht
- aus Unwissenheit
- keine Wahrnehmung von Grenzen
Übergriffig
- absichtlich
- planvolles Handeln
- Missachtung von Grenzen
Nötigend
- absichtlich
- planvolles Handeln
- Missachtung von Grenzen
- Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung nach StGB
Mögliche Konsequenzen bei Vorfällen
- Die grenzüberschreitende Person wird auf ihr Verhalten aufmerksam gemacht.
- Die grenzüberschreitende Person wird aufgefordert ein Seminar zum Thema Prävention von sexualisierter Gewalt zu besuchen.
- Die übergriffge Person wird auf ihr Verhalten aufmerksam gemacht.
- Die übergriffge Person wird aufgefordert ein Seminar zum Thema Prävention von sexualisierter Gewalt zu besuchen.
- Verweis von der Veranstaltung – bei Konferenzen sowie Gremien kann dies nur über die Tagungsleitung erfolgen.
- Der Entsendebereich wird nach der Information über den Vorfall aufgefordert, eine andere Person zu entsenden.
- Übergriffge Teamende werden von weiteren Teameinsätzen in ver.di ausgeschlossen.
- Bei übergriffgen hauptamtlichen Kolleg*innen wird die Führungskraft informiert.
- Die nötigende Person wird auf ihr Verhalten aufmerksam gemacht.
- Die nötigende Person wird aufgefordert ein Seminar zum Thema Prävention von sexualisierter Gewalt zu besuchen.
- Verweis von der Veranstaltung – bei Konferenzen sowie Gremien kann dies nur über die Tagungsleitung erfolgen.
- Der Entsendebereich wird nach der Information über den Vorfall aufgefordert, eine andere Person zu entsenden.
- Nötigende Teamende werden von weiteren Teameinsätzen in ver.di ausgeschlossen.
- Bei nötigenden hauptamtlichen Kolleg*innen wird die Führungskraft informiert.
- Begleitung des Opfers als Zeug*innen in möglichen Strafverfahren.
- Bei selbsteingeschätzter psychischer Fähigkeit der potentiellen Begleitperson und Wunsch des Opfers Begleitung zu Terminen im weiteren Verfahren (z. B. Begleitung zur Polizei/kein juristischer Beistand).
Aktions- und Kommunikationspläne bei Vorfällen
Idealtypisch wurden drei Veranstaltungsformate der ver.di Jugend zusammengefasst. Selbstverständlich muss für jede Veranstaltung noch einmal geprüft werden, in welches der drei Cluster die Veranstaltung am besten passt.
Die Cluster sind dann noch mal in vier Phasen unterteilt. Diese vier Phasen sind teilweise aber nicht zwangsläufig chronologisch.Die erste Phase beschreibt die Situation des Vorfalls und ist dann noch mal in drei Stufen unterteilt: In der Situation, berichtet mir eine betroffene Person oder eine nichtbetroffene Person.
Die zweite Phase findet nach dem Vorfall statt hierbei geht um die Bedarfe der betroffenen Person. Dafür ist relevant, dass Gespräche mit der betroffenen Person immer unter einem sechs Augen Prinzip stattfinden, damit Missverständnisse minimiert werden und Verabredungen unter Zeug*innen getroffen werden. Eine gute Dokumentation ist hier notwendig, muss jedoch vorher mit der betroffenen Person abgesprochen werden. Am besten schaut die betroffene Person am Ende des Gesprächs auf die Dokumentation und schriftlich festgehaltenen Verabredungen und zeichnet diese ab, damit Missverständnisse direkt geklärt werden können. In diesem Schritt kann auf die professionellen Unterstützungsmöglichkeiten und Notfallkontakte hingewiesen werden, um auch die Möglichkeit von juristischer Aufklärung des Tatbestandes zu prüfen.
In der nächsten Phase wird das Gespräch mit der übergriffgen Person gesucht. Hier ist es zwingend notwendig, dass das Gespräch mit Zeug*innen geführt und gut dokumentiert wird. Die Entscheidung über Konsequenzen für die übergriffge Person liegt dabei bei der Person/ den Personen, die für die jeweilige Veranstaltung verantwortlich sind oder an die diese Verantwortung delegiert wurde. Die Organisation hat dabei eine Fürsorgepflicht gegenüber den anderen Teilnehmer*innen ihrer Veranstaltungen. Nachfolgend wird der Entsendebereich informiert.
In Gremiensitzungen gibt es die Besonderheit, dass die Teilnehmer*innen in der Regel demokratisch in ihr Amt gewählt wurden und eine eher konstante Teilnehmer*innenstruktur besteht. Daher müssen Gruppen- und Hierarchiedynamiken in diesem Cluster immer stark mitgedacht werden. In der Regel ist bei Gremiensitzungen eine hauptamtliche Betreuung vor Ort, die für die Umsetzung des Schutzkonzepts verantwortlich ist. Die Risiko- und Gefährdungsanalyse wird einmalig entweder mit der Geschäftsführung des Gremiums oder mit dem gesamten Gremium durchgeführt.
Bei Großveranstaltungen der ver.di Jugend ist die Teilnehmendenstruktur oft sehr heterogen. In vielen Fällen kommen die Teilnehmenden nur für diese Veranstaltung zusammen und es besteht über die Veranstaltung hinaus kein Kontakt. Insbesondere bei Camps müssen bei der Planung die besonderen Übernachtungssituationen mitgedacht werden. Die Planung und Durchführung dieser Veranstaltungen findet oft in haupt- und ehrenamtlich gemischten Teams statt. Das hauptamtlich aktiven Kolleg*innen sind verantwortlich für die Umsetzung des Schutzkonzeptes vor Ort. Die Risiko- und Gefährdungsanalyse wird von einem ehren- wie hauptamtlichen Interventionsteam durchgeführt.
Cluster Camps, Konferenzen, Aktiventreffen und ähnliche Veranstaltungen
In unseren Seminar- und Bildungssituationen sind in der Regel keine hauptamtlich aktiven Personen in der konkreten Planung und Durchführung der Veranstaltung involviert. Das bedeutet, dass ehrenamtlich aktive Kolleg*innen für die Umsetzung des Schutzkonzeptes vor Ort verantwortlich sind. Jede Seminar- und Bildungsveranstaltung hat jedoch eine hauptamtlich aktive Auftraggeber*in, die in die Phasen mit einbezogen werden kann. Die Verantwortung Daher ist wie in der Einleitung beschrieben eine gute Ausbildung der Teamer*innen.
Nach den Aktionsplänen der verschiedenen Cluster ist es notwendig, dass eine interne Aufarbeitung passiert. Die Aufarbeitung kann mit folgendem Leitfragen durchgeführt werden:
- Welche institutionellen Strukturen haben die Situation begünstigt bzw. nicht verhindert?
- Wo wurden Probleme nicht gemeldet und warum?
- Falls es einen Interventionsplan gab: Überarbeitung des Plans unter den Gesichtspunkten, ob die definierten Abläufe praxistauglich und zielführend waren und an welchen Punkten Verbesserungen notwendig sind. Dann Meldung der Verbesserungsvorschläge an den Bereich Jugend.
- Wie kann die Institution der betroffenen Person Unterstützung mit dem erfahrenen Leid zukommen lassen?
Die Steuerungsgruppe wird auch ein Konzept zur Rehabilitation nach Falschbeschuldigungen erarbeiten.
Es ist zwingend notwendig, dass vor jeder Großveranstaltung die Kontaktmöglichkeiten der lokalen Beratungsangebote herausgesucht und für die Veranstaltung notiert werden. Generell kann sich bei sexualisierter Gewalt an Frauen an das bundesweite Hilfetelefon gewendet werden: 08000 116 016. Dieser Service steht rund um die Uhr zur Verfügung und kann auch von Personen genutzt werden, die nicht selbst betroffen sind. Bei Übergriffen gegen Männer kann diese Telefonnummer genutzt werden: 0800 1239900 (Servicezeiten: Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 20:00 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr).
Darüber hinaus muss den Teilnehmer*innen der Veranstaltung Kontaktmöglichkeiten der für das Präventions- und Aktionsprogramm Verantwortlichen zur Verfügung stehen. Die Kommunikationsketten müssen auch im Bildungskontext ohne hauptamtlich aktive Person vor Ort besprochen sein.
Falls sich betroffene Personen erst nach einer Veranstaltung an eine verantwortliche Person melden möchte, ist es notwendig, dass die Kontaktdaten der hauptamtlichen Kolleg*innen bekannt gemacht werden. Hier ist es auch sinnvoll mehrere Kontaktdaten aus den Jugendteams zu kommunizieren, falls eine Person sich eher nicht an die / den betreuenden Jugendsekretär*in wenden möchte. Wichtig ist, dass die Beschwerden ernst genommen werden. Das bedeutet, dass sie aufgegriffen und diskutiert sowie transparent weiterverarbeitet werden.
Als generelle Anlaufstelle für haupt- und ehrenamtliche Kolleg*innen zum Themenbereich sexualisierte Gewalt ist der Bereich Jugend auf Bundesebene vorgesehen.
Rike Müller
rike.mueller@verdi.de
030 69562355
Beschluss der ver.di Jugend auf der Sitzung des Bundesjugendvorstands am 22.04.2023