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Geflüchtete bei einem Integrationskurs

Geflüchtete im Betrieb

Menschen mit Fluchtgeschichte als Kolleginnen und Kollegen im Betrieb zu haben, das ist für viele gar nichts Neues. Durch die zugespitzte Lage in vielen Regionen der Welt suchen seit 2015 mehr Menschen als üblich Schutz in Deutschland, das bildet sich auch in den Betrieben ab. Immer mehr Geflüchtete finden hier einen Ausbildungsplatz oder eine Arbeit.

Die Integration in den Arbeitsmarkt ist für Menschen mit Fluchtgeschichte ein wichtiger Faktor für ein gutes Leben in Deutschland – wie für alle anderen auch. Für Geflüchtete ist ein Ausbildungs- oder Arbeitsplatz darüber hinaus auch eine wesentliche Voraussetzung für einen längeren Aufenthalt in Deutschland.

Geflüchtet, geduldet, ge…was?

Das deutsche Recht unterscheidet verschiedene Aufenthaltstitel, woran wiederum bestimmte Rechte und Verbote für die betroffenen Personen geknüpft sind.

Eine Berufsbildung können aber sowohl Asylsuchende (nach drei Monaten) als auch Geduldete (ab dem ersten Tag der Duldung) beginnen und eine Ausbildung ist für alle eine echte Chance. Nicht nur, dass viele Branchen händeringend nach jungen Fachkräften suchen, auch für die Neuankömmlinge bietet die abgeschlossene Berufsbildung Perspektiven.

Für Menschen mit einer Duldung bietet eine Ausbildung auch Schutz gegen eine Abschiebung. Wer eine Ausbildung macht, darf dann nicht abgeschoben werden. Nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss kann für die Arbeitssuche die Duldung nochmal um sechs Monate verlängert werden.  Bei Übernahme in eine qualifizierte Beschäftigung besteht sogar der Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung für die Dauer von zwei Jahren.

Dazu müssen noch gute Deutschkenntnisse nachgewiesen werden, die in einer Ausbildung in der Regel aber auch mitgelernt werden. Die Bundesagentur für Arbeit prüft, ob die Anstellung zu gleichen Bedingungen wie bei deutschen Beschäftigten durchgeführt wird. So soll die Ausbeutung ausländischer Beschäftigter vermieden werden.

Die Erlaubnis zur Berufsbildung kann die Ausländerbehörde im Gegensatz zur Arbeitserlaubnis auch ohne Zustimmung des Jobcenters erteilen. Auszubildenden mit Fluchtgeschichte steht dabei dieselbe Unterstützung zur Verfügung wie allen anderen auch. So können eine assistierte Ausbildung oder ausbildungsbegleitende Hilfen beantragt werden. Außerdem gibt es spezielle Programme, die jungen Geflüchteten den Einstieg in eine Berufsausbildung erleichtern sollen. Die DGB-Jugend hat eine eigene Website zum Thema unter welcome-solidarity.de.

Mehr Infos findest du auf der Seite des DGB zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchtetenoder du setzt das Thema bei deiner ver.di Jugend vor Ort auf die Tagesordnung!

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