Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Das Betriebsverfassungsgesetz ist die Grundlage für die Einrichtung von Betriebsräten (BR) und Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) in der Privatwirtschaft. Es regelt dort die Mitbestimmungsrechte im Betrieb – auch zum Umgang mit Diskriminierung. Im Sommer 2001 wurde es zum letzten Mal reformiert.